Wichtige Besucherinformationen

Betreten und Befahren des Flugplatzgeländes

Das Gelände des Sonderlandeplatzes Allstedt ist ein privates Betriebsgelände. Es ist unterteilt in: für Besucher freigegebene Wege, Privatgelände und den Flugbetriebsflächen.

Allgemeine Betretungshinweise für Besucher: 

  • Der Flugverkehr hat Vorrang!
  • Bleiben Sie jederzeit auf den Zufahrtstraßen und Wegen die für Besucher freigegeben sind.
  • Der Flugplatz Allstedt wird von Naturschutzgebieten (NSG,FFH) umgeben. Auch in diesen Gebieten ist ein abkommen von vorgeschriebenen Pfaden, Wegen und Straßen untersagt. (Es gelten die Verhaltensvorschriften der Naturschutzgebiete)
  • Das Betreten und Verlassen des Flugplatzgeländes hat nur über die freigegebene Zufahrtstraße zu erfolgen.
  • Stellen Sie Fahrzeuge nur an den dafür vorgesehenen Besucherparkplatz ab.
  • Um zur Flugleitstelle zu gelangen benutzen Sie bitte ausschließlich den Weg der vom Parkplatz abgeht, achten Sie unbedingt auf den Flugverkehr bevor Sie das Betriebsgelände kreuzen! Bleiben Sie auf dem Weg der durch Absperrungen von beiden Seiten begrenzt wird!
  • Melden Sie sich bei der Flugleitung (+4934652 670687)  falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.

Regeln für das Betreten/Befahren der Flugbetriebsfläche:

  • das Unbefugte Betreten und Befahren der Luftbetriebsflächen ist grundsätzlich verboten und eine Ordnungswidrigkeit nach §46 Absatz 4 und §53 Absatz 2 LuftVZO, welche behördlich verfolgt wird.
  • das Betreten und Befahren der Flugbetriebsfläche ist nur für Flugbesatzungen und Lieferanten möglich.
  • für das Betreten und Befahren der Flugbetriebsfläche ist grundsätzlich - soweit nicht anders vereinbart - die Erlaubnis der Flugleitung unter der Telefonnummer +4934652 670687 einzuholen. Ist diese Erlaubnis nicht erteilt, ist ein Betreten und Befahren nicht gestattet.
  • um Verschmutzungen durch Fremdkörper zu verhindern sind die Fahrwege für Fahrzeuge einzuhalten!
  • die Start- und Landebahn darf nur von Personal des Sonderlandeplatzes befahren werden.
  • Achten Sie auf Luftfahrzeuge, Propeller und laufende Triebwerke (Luftstrahl). Halten Sie Abstand!
  • Das Gelände wird videoüberwacht!


Regeln für das Betreten/Befahren von Privatgelände:

  • Der Zutritt bzw. Zufahrt ist nur befugten Personen gestattet (Personal, Piloten und Passagiere, Mieter)
  • Private Fahrübungen, das Mitführen von Haustieren, der Betrieb von Flugdrohnen und ferngesteuerten Fahrzeugen, die Nutzung als Kinderspielplatz, Grillplatz und Freizeitanlage sowie der sonstige unbefugte Aufenthalt von Personen ist nicht gestattet.
  • alle Zufahrten zu Hangars, Gebäuden und Flugbetriebsflächen sind für den Feuerlösch- und Rettungsdienst frei zu halten.
  • das Zufahrtstor wird außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Sonderlandeplatzes verschlossen und wird erst gegen 9 Uhr am Folgetag wieder geöffnet.

Hinweise für Spoter und Fotografen:

  • aus Gründen der Privatsphäre und des Anstandes wünschen wir nicht, dass Luftfahrzeuge und unsere Kunden ohne Einverständnis fotografiert, gefilmt und veröffentlicht werden.
  • Es ist vorab eine Genehmigung zum Filmen und Fotografieren von der Flugleitung einzuholen.